Dienstag, 11. Februar 2014

Wählen gehen, Recht oder Pfilcht?

Am Sonntag war es wiedermal soweit. Die Südtirolerinnen und Südtiroler wurden dazu aufgerufen über ein ziemlich dubioses Landesegesetz zur Direkten Demokratie abzustimmen. Gute 26% der Wahlberechtigten folgten dem Aufruf und übten damit ihr Recht auf Mitbestimmung aus. Dieses Recht ist der Grundpfeiler der Demokratie. Hat man da als wahlberechtigter Bürger nicht auch eine, zumindest moralische, Pflicht von diesem Recht Gebrauch zu machen? 

Ich finde schon, denn gerade die Ausübung des Wahlrechts ist das, was wir Demokratie nennen. Nur wenn Demokratie gelebt wird, kann sie überhaupt bestehen.

Wer am Wahltag seine Meinung nicht kund tut, gibt damit der Mehrheit ein stummes Einverständnis. Der Verzicht auf die moralische Pflicht zur Wahl zu schreiten, bedeutet automatisch, dass man andere für sich entscheiden lässt. Man beschneidet damit also (ungewollt) seine eigene Freiheit, was ich sehr bedenklich finde.

Je weniger Wahlberechtigte zu den Urnen schreiten, umso verzerrter wird das Ergebnis ausfallen und um so größer wird die Wahrscheinlichkeit, dass radikale Kräfte stärker werden.

Theoretisch hat jede Stimme gleichviel Gewicht. Wenn jetzt aber Stimmen fern bleiben, so teilt sich ihr Gewicht auf die Übrigen auf. Ein Beispiel:

1000 Wahlberechtigte haben je eine Stimme, diese entspricht genau 0,1% der möglichen Stimmen.
750 Wahlberechtigte geben ihre Stimme ab, das wären 75% der Wahlberechtigten.
Eine abgegebene Stimme entspricht daher 0,13% (100/750) der abgegebenen Stimmen.
Somit hat sich der Wert der Stimmen, die letztendlich ausgezählt werden, um ein Drittel erhöht. Jeder Nichtwähler überlässt es somit drei Wählern, für ihn zu wählen.

Somit zeigt sich, dass es undemokratisch und unmoralisch ist, nicht wählen zu gehen. Ob dies nun bei einem Referendum, einer Gemeinderats-, Landtags-, Parlaments-, oder Europawahl ist, spielt keine Rolle.

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